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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SNF Academy / Verein SwissEdu Health & Business · Stand der AGB: 18.09.2026 · abgerufen am 18.10.2026, 02:02:13

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SNF Academy / Verein SwissEdu Health & Business

Verein SwissEdu Health & Business – Lizenznehmerin der Online-Ausbildungen und Kurse von Birol Isik und Daniela Lovric

Der Verein SwissEdu Health & Business ist Lizenznehmerin und berechtigt, die Online-Ausbildungen, Fernkurse, Coachings, Beratungen und weiteren Angebote von Daniela Lovric und Birol Isik zu vertreiben.

Die Bezeichnungen SNF Academy, SNFA und SNFAcademy sowie die damit verbundenen Ausbildungsinhalte, Webseiteninhalte, Dokumente, Bilder, Videos und weiteren geschützten Inhalte unterliegen den entsprechenden Urheber- und Immaterialgüterrechten.

Sämtliche Urheberrechte an den Ausbildungsinhalten von Birol Isik und Daniela Lovric liegen bei den jeweiligen Rechteinhabern.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über die SNF Academy bzw. den Verein SwissEdu Health & Business angebotenen und vertriebenen:

Mit der Anmeldung, Bestellung oder dem Onlinekauf akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese AGB.


2. Vertragspartner und Verbindlichkeit der Anmeldung

Mit der Anmeldung bzw. dem Kauf kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Ausbildungspreises bzw. der gebuchten Dienstleistung entsprechend der gewählten Zahlungsart.

Die Zahlungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die gebuchte Ausbildung oder Dienstleistung tatsächlich vollständig in Anspruch genommen wird.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie ausdrücklich schriftlich vereinbarte Ausnahmen.


3. Volljährigkeit und Verträge mit Minderjährigen

Mit dem Abschluss eines Onlinevertrages bzw. Onlinekaufs bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, volljährig und handlungsfähig zu sein.

Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Anfragen hierzu können an die SNF Academy gerichtet werden.


Online-Ausbildungen und Lernplattform

4. Ausbildungsform

Die Online-Ausbildungen und Fernkurse der SNF Academy werden grundsätzlich digital über eine Online-Lernplattform durchgeführt, sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben wird.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können innerhalb des vereinbarten Zugangszeitraums grundsätzlich zeit- und ortsunabhängig lernen.

Bei hybriden Angeboten werden Online-Lerninhalte mit Präsenzunterricht, Coaching, Mentoring oder anderen persönlichen Ausbildungsbestandteilen kombiniert.


5. Ausbildungssprache

Die Unterrichts-, Ausbildungs- und Kurssprache ist grundsätzlich Hochdeutsch, sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, über ausreichende Sprachkenntnisse zu verfügen, um den Ausbildungsinhalten, Videos, Dokumenten, Prüfungsfragen und sonstigen Lernmaterialien folgen zu können.


6. Videoinhalte, Lernunterlagen, Transkripte und Untertitel

Die Online-Ausbildungen können insbesondere folgende Lern- und Ausbildungsmedien enthalten:

Welche Materialien Bestandteil einer bestimmten Ausbildung sind, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und den auf der Lernplattform bereitgestellten Inhalten.

Keine Wort-für-Wort-Transkripte

Wort-für-Wort-Transkripte der gesprochenen Videoinhalte sowie Untertitel sind nicht Bestandteil der Ausbildung, sofern diese beim jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich als Leistung ausgewiesen werden.

Es besteht kein Anspruch auf die Erstellung oder nachträgliche Bereitstellung von Wort-für-Wort-Transkripten oder Untertiteln.

Werden bei einzelnen Videos freiwillig Untertitel, Transkripte oder vergleichbare Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, entsteht daraus kein Anspruch darauf, dass sämtliche bestehenden oder zukünftigen Videos entsprechend ausgestattet werden.


7. Startdatum der Online-Ausbildung

Das Startdatum der Online-Ausbildung bzw. des Fernstudiums kann grundsätzlich individuell bestimmt werden.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer teilt der SNF Academy in der Regel zwei bis drei Tage vor dem gewünschten Startdatum per E-Mail mit, wann die Ausbildung beginnen soll.

Nach Zahlungseingang und Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen werden die persönlichen Zugangsdaten per E-Mail zugestellt bzw. der Zugang entsprechend freigeschaltet.

Beim Start einer Online-Ausbildung, eines Fernstudiengangs, Fernkurses oder Online-Coachings kann ein interaktiver telefonischer Kontakt mit einem Dozenten Bestandteil des Ausbildungsstarts sein.


8. Dauer des Onlinezugangs

Der Zugang zum Onlineportal besteht grundsätzlich für 365 Tage ab dem vereinbarten Startdatum, sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart oder ausgewiesen wurde.

Die Online-Ausbildungen müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum begonnen bzw. gemäss den vereinbarten Bedingungen absolviert werden. Danach kann der Anspruch auf die Ausbildung bzw. Freischaltung erlöschen.

- Bei Ratenzahlungen gelten andere Bedingungen.


9. Verlängerung des Onlinezugangs

Eine Verlängerung des Zugangs zu Ausbildungen, Fernkursen, Online-Coachings oder Business-Masterclasses kann nach Absprache kostenpflichtig möglich sein.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung kommunizierten Konditionen bzw. Preise.


10. Time Stop bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft

Online-Ausbildungen können bei nachgewiesener Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nach Prüfung durch die SNF Academy sistiert werden.

Die SNF Academy bzw. SwissEdu Health & Business ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis, insbesondere ein Arztzeugnis, zu verlangen.

Eine Sistierung erfolgt grundsätzlich ab Eingang und Prüfung des entsprechenden Nachweises und nicht rückwirkend.

Eine freiwillige Unterbrechung aus persönlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Sistierung oder Verlängerung des Ausbildungszugangs.


Prüfungen, Identitätsprüfung und Ausbildungsabschluss

11. Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass sämtliche für die jeweilige Ausbildung festgelegten Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Abschlussprüfung bei Ratenzahlung

Wurde eine Ausbildung mittels Ratenzahlung gebucht, kann die Abschlussprüfung der jeweiligen Ausbildung absolviert werden, sobald sämtliche für diese Ausbildung vereinbarten und geschuldeten Raten vollständig bezahlt wurden und keine fälligen Forderungen für diese Ausbildung mehr offen sind.

Sind sämtliche Raten für die betreffende Ausbildung vollständig beglichen und die weiteren Prüfungsvoraussetzungen erfüllt, ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer berechtigt, die entsprechende Abschlussprüfung zu absolvieren.

Allfällige separat vereinbarte Prüfungsgebühren müssen ebenfalls vor Durchführung der Prüfung vollständig bezahlt sein.

Solange für die betreffende Ausbildung fällige Raten, Prüfungsgebühren oder sonstige geschuldete Beträge offen sind, ist SwissEdu Health & Business berechtigt, die Zulassung zur Abschlussprüfung bis zur vollständigen Begleichung dieser Beträge zurückzuhalten.

Bei Kombi-, Premium-, VIP- oder vergleichbaren Paketangeboten gelten ergänzend die für das jeweilige Paket vereinbarten Zahlungs-, Freischaltungs- und Prüfungsvoraussetzungen.


12. Abschlussprüfung, Diplom und Ausbildungsabschluss

Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung und Erfüllung sämtlicher für die jeweilige Ausbildung vorgesehenen Voraussetzungen erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das entsprechende SNFA-Diplom bzw. den vorgesehenen Ausbildungsnachweis.

Voraussetzung für die Ausstellung des Diploms bzw. Ausbildungsnachweises ist insbesondere, dass:

Das SNFA-Diplom bzw. der Ausbildungsabschluss ist von einer externen persönlichen Zertifizierung, beispielsweise durch QualiCert, zu unterscheiden.


13. Registrierung der Ausbildung und Identitätsprüfung

Für die ordnungsgemässe Registrierung der Ausbildung und die eindeutige Identifikation der Ausbildungsteilnehmerin bzw. des Ausbildungsteilnehmers benötigt die SNF Academy / SwissEdu Health & Business eine Ausweiskopie bzw. einen geeigneten amtlichen Identitätsnachweis.

Der Identitätsnachweis dient insbesondere dazu sicherzustellen, dass:

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen korrekten und vollständigen Personalien zur Verfügung zu stellen.

Die SNF Academy bzw. SwissEdu Health & Business ist berechtigt, die Registrierung, Prüfungszulassung oder Ausstellung des Diploms bzw. Ausbildungsnachweises bis zur erfolgreichen Identitätsprüfung zurückzuhalten.

Die Verarbeitung des Identitätsnachweises erfolgt im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen und für die hierfür erforderlichen Zwecke.


QualiCert und Krankenkassen

14. QualiCert-geprüfte und anerkannte Ausbildungen

Soweit beim jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben, wurden die entsprechenden Ausbildungen bzw. Ausbildungsinhalte der SNF Academy durch QualiCert geprüft und anerkannt.

Diese Anerkennung der Ausbildung ist von einer persönlichen Zertifizierung einer Absolventin bzw. eines Absolventen zu unterscheiden.


15. Persönliche QualiCert-Zertifizierung

Eine persönliche Zertifizierung nach Abschluss einer entsprechenden Ausbildung stellt einen separaten Vorgang dar.

Die Beantragung und Erteilung einer persönlichen Zertifizierung richtet sich nach den jeweils geltenden Voraussetzungen, Reglementen, Nachweisen und Gebühren der zuständigen Zertifizierungsstelle.

Die SNF Academy bzw. SwissEdu Health & Business entscheidet nicht über die Erteilung einer persönlichen QualiCert-Zertifizierung.

Eine persönliche Zertifizierung kann daher durch die SNF Academy bzw. SwissEdu Health & Business nicht zugesichert oder garantiert werden.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich bei der zuständigen Zertifizierungsstelle über die aktuell geltenden Voraussetzungen, erforderlichen Nachweise, Gebühren und sonstigen Bedingungen zu informieren.


16. VVG und Anerkennung durch Krankenversicherer

Eine allfällige Anerkennung oder Kostenbeteiligung durch Krankenversicherer bzw. Zusatzversicherungen nach VVG stellt keine Leistung der SNF Academy bzw. SwissEdu Health & Business dar.

Ob und in welchem Umfang Leistungen einer Absolventin bzw. eines Absolventen von einer Versicherung anerkannt oder vergütet werden, richtet sich nach den jeweils geltenden Voraussetzungen der zuständigen Zertifizierungsstellen und Krankenversicherer.

Die SNF Academy bzw. SwissEdu Health & Business hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss und übernimmt keine Garantie für eine Anerkennung, Registrierung oder Kostenvergütung durch Krankenversicherer.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich bei der zuständigen Zertifizierungsstelle und gegebenenfalls den betreffenden Krankenversicherern über die aktuell geltenden Voraussetzungen zu informieren.


Preise und Zahlungsbedingungen

17. Preise

Es gelten die beim jeweiligen Angebot bzw. beim Vertragsabschluss ausgewiesenen Preise und Zahlungsbedingungen.

Soweit nichts anderes angegeben wird, gelten die auf der Webseite kommunizierten Preise für Kundinnen und Kunden aus der Schweiz und Liechtenstein.

Interessenten aus anderen Ländern werden gebeten, vor dem Kauf mit der SNF Academy Kontakt aufzunehmen.


18. Zahlungsfrist

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung bzw. Rechnungsstellung zu leisten.

Der Zugang zum Onlineportal und weitere Ausbildungsleistungen können davon abhängig gemacht werden, dass die vereinbarten Zahlungen vollständig bzw. gemäss vereinbartem Zahlungsplan eingegangen sind.


Ratenzahlung

19. Allgemeine Bestimmungen zur Ratenzahlung

SwissEdu Health & Business kann für bestimmte Angebote eine Ratenzahlung ermöglichen.

Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

Bei bestimmten Angeboten kann eine vorgängige Zustimmung bzw. Bonitätsprüfung erforderlich sein.

Mit der Wahl bzw. Vereinbarung einer Ratenzahlung verpflichtet sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, sämtliche vereinbarten Raten vollständig und fristgerecht zu bezahlen.

Die Ratenzahlung stellt lediglich eine Aufteilung des geschuldeten Gesamtpreises in mehrere Teilzahlungen dar.

Die Vereinbarung einer Ratenzahlung reduziert oder verändert den geschuldeten Gesamtpreis nicht. Der Gesamte Betrag ist in jedem Fall geschuldet.

Ein freiwilliger Ausbildungsabbruch, die Nichtnutzung der Lernplattform oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen hebt eine bestehende Ratenzahlungsvereinbarung bzw. die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht auf.


20. Fälligkeit der Raten

Sofern im individuellen Zahlungsplan nichts anderes vereinbart wurde, ist die erste Rate innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erwerb bzw. Rechnungsstellung fällig.

Die weiteren Raten sind entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan, in der Regel bis zum 27. des jeweiligen Monats, fristgerecht und ohne weitere Aufforderung zu bezahlen.

Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang bei SwissEdu Health & Business.


21. Zahlungsverzug und Sperrung des Onlinezugangs

Werden vereinbarte Raten oder sonstige fällige Beträge nicht fristgerecht bezahlt, ist SwissEdu Health & Business berechtigt, nach Massgabe der vereinbarten Zahlungs- und Mahnbedingungen insbesondere:

Die Sperrung oder Zurückbehaltung von Leistungen aufgrund ausstehender Zahlungen hebt die bestehende Zahlungspflicht nicht auf.

Die vertraglich geschuldeten Beträge bleiben auch während einer Sperrung geschuldet.


22. Mahnverfahren

Werden fällige Beträge nicht rechtzeitig bezahlt, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden.

Für eine Mahnung kann gemäss den vereinbarten Bedingungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.– erhoben werden.

Mit der Mahnung kann eine Nachfrist von drei Kalendertagen zur Begleichung des ausstehenden Betrages eingeräumt werden.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, können die offenen Forderungen auf dem rechtlichen Weg geltend gemacht und entsprechende Inkasso- bzw. Betreibungsmassnahmen eingeleitet werden.

Soweit gesetzlich zulässig, trägt die säumige Teilnehmerin bzw. der säumige Teilnehmer die aufgrund des Zahlungsverzugs und der rechtlichen Durchsetzung entstehenden, tatsächlich geschuldeten Kosten.


23. Rechtliche Einforderung offener Beträge

SwissEdu Health & Business behält sich vor, fällige und nicht bezahlte Forderungen rechtlich geltend zu machen.

Die Sperrung eines Onlinezugangs, die Nichtfreischaltung weiterer Ausbildungsbestandteile, die Nichtnutzung der Ausbildung oder der freiwillige Abbruch der Ausbildung durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen bereits entstandener bzw. vertraglich vereinbarter Zahlungspflichten.

Offene und geschuldete Beträge können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf dem Betreibungs-, Inkasso- oder Rechtsweg eingefordert werden.

Soweit gesetzlich zulässig, trägt die säumige Teilnehmerin bzw. der säumige Teilnehmer die durch den Zahlungsverzug und die rechtliche Durchsetzung entstehenden geschuldeten Kosten.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.


24. Bonitätsprüfung

SwissEdu Health & Business ist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, vor der Gewährung einer Ratenzahlung eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

Fällt diese negativ aus oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung abgelehnt werden.

Die Bonitätsprüfung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


Kombi-, Premium-, VIP- und Paketangebote

25. Paketpreise und Gesamtleistung

Kombi-Pakete, Premium-Pakete, VIP-Ausbildungen und vergleichbare Paketangebote können zu besonderen Paket- bzw. Spezialkonditionen angeboten werden.

Mit der verbindlichen Buchung wird das jeweilige Paket als vereinbarte Gesamtleistung erworben.

Der vereinbarte Gesamtpreis des gebuchten Pakets ist grundsätzlich geschuldet, auch wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer:

Die freiwillige Nichtinanspruchnahme einzelner Bestandteile eines gebuchten Pakets führt grundsätzlich weder zu einer anteiligen Reduktion des Gesamtpreises noch zu einer Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Dies gilt auch bei vereinbarter Ratenzahlung. Die Ratenzahlung stellt lediglich eine Aufteilung des vereinbarten Gesamtpreises dar und verändert die grundsätzliche Zahlungspflicht für das gebuchte Paket nicht.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen und ausdrücklich schriftlich vereinbarte Ausnahmen.


26. Ratenzahlung bei Kombi-Paketen

Wird ein Kombi-Paket mittels Ratenzahlung erworben, kann nach Vertragsabschluss und Eingang der ersten vereinbarten Zahlung zunächst nur die erste Ausbildung freigeschaltet werden.

Die zweite bzw. weitere Ausbildung kann erst freigeschaltet werden, wenn die vereinbarten Ausbildungs- und Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei offenen oder überfälligen Forderungen besteht kein Anspruch auf Freischaltung der nächsten Ausbildung.

Abschlussprüfung innerhalb eines Kombi-Pakets

Für die Abschlussprüfung einer einzelnen Ausbildung innerhalb eines Kombi-Pakets gilt:

Sobald sämtliche für die betreffende Ausbildung vereinbarten und geschuldeten Raten vollständig bezahlt wurden und die weiteren Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann die entsprechende Abschlussprüfung absolviert werden.

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das entsprechende SNFA-Diplom bzw. den vorgesehenen Ausbildungsnachweis für diese Ausbildung.

Die Freischaltung der nächsten im Paket enthaltenen Ausbildung richtet sich nach den für das jeweilige Paket vereinbarten Zahlungs- und Freischaltungsbedingungen.


27. Premium-Pakete

Bei Premium-Paketen mit mehreren Ausbildungsstufen kann zunächst die erste Ausbildung freigeschaltet werden.

Die zweite bzw. weitere Ausbildung kann erst freigeschaltet werden, wenn die vereinbarten Ausbildungs- und Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Business Masterclass bzw. weitere Bestandteile können entsprechend dem vereinbarten Ausbildungsablauf freigeschaltet werden.

Für die Abschlussprüfung einer einzelnen Ausbildung innerhalb eines Premium-Pakets gilt ebenfalls: Sind sämtliche für die betreffende Ausbildung vereinbarten und geschuldeten Raten vollständig bezahlt und die weiteren Prüfungsvoraussetzungen erfüllt, kann die Abschlussprüfung dieser Ausbildung absolviert werden.

Offene Forderungen berechtigen SwissEdu Health & Business dazu, weitere Ausbildungsbestandteile bis zur vollständigen Begleichung der jeweils fälligen Beträge zurückzuhalten.

Die Buchung eines Premium-Pakets stellt eine verbindliche Buchung des gesamten Pakets dar. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Bestandteile führt grundsätzlich nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Gesamtpreises.


28. VIP-, Mentoring- und Hybridangebote

Bei Ausbildungen und Paketen mit persönlichem Mentoring, Coaching oder hybriden Ausbildungsbestandteilen können besondere Zahlungsbedingungen gelten.

Dies betrifft insbesondere:

Die konkreten Zahlungs- und Durchführungsbedingungen richten sich ergänzend nach der jeweiligen Angebotsbeschreibung bzw. individuellen Vereinbarung.


Termine, Coachings und hybride Ausbildungen

29. Individuelle Terminvereinbarung

Termine für Coaching-Sessions, Präsenzmodule, Beratungen, Mentorings oder Live-Unterricht mit Birol Isik, Daniela Lovric oder weiteren Dozenten werden individuell vereinbart.

Ein Termin gilt als verbindlich, sobald er schriftlich, insbesondere per E-Mail, Onlinekalender oder Vertragsanhang, bestätigt wurde.


30. Absage und Verschiebung durch Teilnehmer

Vereinbarte Termine sind pünktlich wahrzunehmen.

Eine Verschiebung oder Absage ist grundsätzlich mindestens 7 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen und zu begründen.

Bei kurzfristiger Absage unter sieben Tagen oder Nichterscheinen ohne anerkannten wichtigen Grund kann der Termin als wahrgenommen gelten.

In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf kostenlose Nachholung oder Rückerstattung.


31. Krankheit und höhere Gewalt

Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses nicht wahrgenommen werden, ist die SNF Academy unverzüglich schriftlich zu informieren.

Ein entsprechender Nachweis, beispielsweise ein Arztzeugnis, kann verlangt werden.

Nach Prüfung kann ein Ersatztermin angeboten werden.

Ein automatischer Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen entgegenstehen.


32. Verschiebungen durch die SNF Academy

Die SNF Academy behält sich vor, Termine aus organisatorischen oder wichtigen Gründen zu verschieben.

Dies kann insbesondere bei:

erforderlich sein.

In diesem Fall werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informiert und es wird, soweit möglich und geschuldet, ein Ersatztermin angeboten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Folgekosten, bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen.


33. Teilnahmeverpflichtung und Lernfortschritt

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die für die jeweilige Ausbildung vorgesehenen Module, Prüfungen, Coachings und sonstigen Ausbildungsbestandteile innerhalb des vereinbarten Ausbildungszeitraums zu absolvieren.

Nicht wahrgenommene Termine, fehlende Mitwirkung oder unzureichende Erfüllung der Ausbildungsanforderungen können dazu führen, dass die Voraussetzungen für einen Ausbildungsabschluss bzw. ein SNFA-Diplom nicht erfüllt werden.


Rücktritt, Abbruch, Sistierung und Nichtteilnahme

34. Verbindlichkeit des Kaufs

Der Abschluss einer Anmeldung bzw. eines Onlinekaufs ist verbindlich.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichtet sich zur Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises entsprechend den Vertrags- und Zahlungsbedingungen.


35. Abbruch oder Nichtteilnahme

Ein freiwilliger Abbruch, eine Nichtteilnahme oder die Nichtnutzung einzelner Ausbildungsbestandteile führt grundsätzlich nicht zu einer automatischen Aufhebung der vertraglichen Zahlungspflicht.

Dies gilt insbesondere bei:

Ein freiwilliger Abbruch oder die Nichtnutzung einer Ausbildung begründet grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Sistierung des Zugangs.

Die Regelungen zum Time Stop gemäss Ziffer 10 bei nachgewiesener Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft bleiben vorbehalten.

Ebenso bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie ausdrücklich schriftlich vereinbarte Ausnahmen vorbehalten.


36. Rückerstattung nach Ausbildungsbeginn

Nach Beginn bzw. Freischaltung einer Ausbildung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Ausbildungsgebühren aufgrund einer freiwilligen Nichtteilnahme oder eines freiwilligen Ausbildungsabbruchs.

Die Verpflichtung zur Bezahlung vertraglich geschuldeter Beträge bleibt grundsätzlich bestehen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.


Urheberrecht und Nutzung der Inhalte

37. Onlinezugang und Sorgfaltspflicht

Der persönliche Onlinezugang darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Dies gilt ebenfalls für:


38. Urheberrechte

Die SNF Academy und die damit verbundenen Bezeichnungen, Webseiteninhalte, Bilder, Videos, Domains, Plattformen, Ausbildungsunterlagen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich bzw. immaterialgüterrechtlich geschützt.

Soweit nichts anderes angegeben ist, dürfen Ausbildungsinhalte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber weder:

Ausgenommen sind ausdrücklich zur Weiterverwendung freigegebene Dokumente oder Vorlagen.


39. Immaterialgüterrechte

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer anerkennt die Immaterialgüterrechte von Birol Isik, Daniela Lovric, der SNF Academy, SwissEdu Health & Business und gegebenenfalls weiteren Rechteinhabern.

Dies umfasst insbesondere:

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


Aufzeichnungsverbot

40. Digitale Medien, Videokonferenzen und Beratungen

Videokonferenzen, Online-Coachings, Online-Beratungen, Online-Sitzungen sowie geschützte Inhalte des Fernstudiums dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht aufgezeichnet oder vervielfältigt werden.


41. Verbot eigener Aufzeichnungen

Die Aufzeichnung von Online-Sitzungen, Coachings, Beratungen und vergleichbaren Leistungen durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist grundsätzlich untersagt.

Dies umfasst insbesondere:


42. Vertraulichkeit

Die Inhalte persönlicher Online-Sitzungen, Coachings, Mentorings und Beratungen sind grundsätzlich vertraulich und für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmerin bzw. des jeweiligen Teilnehmers bestimmt.

Eine Veröffentlichung oder Weitergabe ohne entsprechende Genehmigung ist untersagt.


43. Konsequenzen bei Verstössen

Bei Verstössen gegen Urheberrechte, Vertraulichkeitsbestimmungen oder Aufzeichnungsverbote können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten insbesondere:


Änderungen des Ausbildungsangebots

44. Leistungsumfang und Anpassungen

Die SNF Academy behält sich vor, Ausbildungsinhalte, Abläufe, technische Darstellungen, Lernmaterialien oder Dozenten bei Bedarf anzupassen, sofern dadurch der vertraglich geschuldete wesentliche Ausbildungswert nicht erheblich beeinträchtigt wird.


45. Lancierung und Weiterentwicklung von Onlinekursen

Bei neu lancierten Onlinekursen oder Masterclasses können Inhalte schrittweise veröffentlicht bzw. ergänzt werden, sofern dies beim jeweiligen Angebot entsprechend kommuniziert wird.

Die jeweiligen Angaben auf der Angebots- bzw. Produktseite sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung.


Datenschutz und Identitätsnachweis

46. Datenschutz und personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden vertraulich und entsprechend den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

Die Daten werden insbesondere für folgende Zwecke verarbeitet:

Personenbezogene Daten werden nicht verkauft.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig rechtlich zulässig ist.


47. Korrektheit der Daten und Ausweiskopie

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bestätigt mit dem Absenden eines Formulars, einer Anmeldung oder Bestellung, dass die gemachten Angaben wahrheitsgetreu, vollständig und korrekt sind.

Für die Registrierung der Ausbildung, die eindeutige Identitätsprüfung, die Zuordnung einer Abschlussprüfung sowie die korrekte Ausstellung des Diploms bzw. Ausbildungsnachweises benötigt die SNF Academy / SwissEdu Health & Business einen geeigneten amtlichen Identitätsnachweis und kann insbesondere eine Ausweiskopie verlangen.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichtet sich, den erforderlichen Identitätsnachweis zur Verfügung zu stellen.

Der auf dem Diplom bzw. Ausbildungsnachweis aufgeführte Vor- und Nachname wird anhand der verifizierten Personalien erstellt.

Kann die Identität nicht ausreichend festgestellt werden oder wird der erforderliche Identitätsnachweis nicht zur Verfügung gestellt, kann SwissEdu Health & Business die Registrierung, Prüfungszulassung oder Ausstellung des Diploms bzw. Ausbildungsnachweises bis zur vollständigen Identifikation zurückhalten.

Die Verarbeitung des Identitätsnachweises erfolgt nach Massgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


Kommunikation

48. Schriftliche Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail.

Schriftliche Vereinbarungen und Bestätigungen per E-Mail behalten ihre Gültigkeit und Verbindlichkeit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die für die Kommunikation zuständige E-Mail-Adresse der SNF Academy wird auf der Webseite bzw. in der jeweiligen Korrespondenz angegeben.


Haftung und Eigenverantwortung

49. Eigenverantwortung

Die Teilnahme an Ausbildungen, Coachings, Beratungen und sonstigen Angeboten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Verantwortung.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vermittelte Inhalte fachgerecht und unter Berücksichtigung der individuellen Situation der jeweiligen Kundinnen und Kunden anzuwenden.


50. Haftung

Die Haftung der SNF Academy bzw. SwissEdu Health & Business richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aufgrund einer unsachgemässen, eigenmächtigen oder ausserhalb des vermittelten Ausbildungsrahmens erfolgenden Anwendung der Ausbildungsinhalte entstehen.


Schlussbestimmungen

51. Verhältnis zwischen AGB und individuellen Vereinbarungen

Individuelle schriftliche Vereinbarungen können diese AGB ergänzen.

Bei Widersprüchen zwischen einer ausdrücklich schriftlich vereinbarten Individualregelung und diesen AGB geht die Individualvereinbarung vor, soweit gesetzlich zulässig.


52. Änderungen der AGB

SwissEdu Health & Business behält sich vor, diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anzupassen.

Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen, soweit keine zulässige bzw. erforderliche Änderung vereinbart wurde.


53. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.


54. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des zuständigen Vertragspartners im Kanton Bern, Schweiz.


55. Kontakt

Fragen zu Ausbildungen, Vertragsbedingungen, Zahlungen, Prüfungen oder organisatorischen Angelegenheiten sind schriftlich an die auf der Webseite angegebene Kontaktadresse der SNF Academy zu richten.

SNF Academy / Verein SwissEdu Health & Business
Schweiz

Stand der AGB: 18.09.2026